Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – ein sperriger Name für eine einfache Idee: Wer mit fossilen Brennstoffen heizt, zahlt eine zusätzliche Gebühr. Diese wird fair zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt. Das schafft Anreize zum Energiesparen oder zur klimagerechten, energetischen Sanierung des Gebäudes. Ziel ist es, CO2-Emissionen zu verringern und den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern. Für das Heizen mit Öl, Kohle oder Erdgas ist daher seit 2021 eine Extra-Abgabe Pflicht. Grundlegend hierfür ist der energetische Zustand des Hauses oder der Wohnung.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Abgabe 45 Euro pro CO2-Tonne. Diese wird stufenweise erhöht. Ab 2025 wird sie wahrscheinlich 55 Euro pro CO2-Tonne betragen, im Jahr 2027 dann 85 Euro. Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter*in und Vermieter*in richtet sich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Das bedeutet: je höher der Ausstoß, desto höher die Gesamtkosten. Je schlechter die Energiebilanz ausfällt, desto größer der Anteil, den der Vermieter oder die Vermieterin trägt. Geregelt ist das in einem fairen Zehn-Stufen-Modell. In der höchsten Stufe zahlen Vermieter*innen 95 Prozent der Kosten. Sonderregelungen gibt es zum Beispiel für denkmalgeschützte Gebäude.
Die Kosten lassen sich senken – durch Energiesparen oder Sanierung der Mietshäuser- und Wohnungen. Bei den Herausforderungen des Klimaschutzes stehen wir unseren Kund*innen selbstverständlich zur Seite.
Mieter*innen aufgepasst!
Wir haben da etwas für Sie: Mit ein paar Tipps und Tricks lässt sich einiges an Energie einsparen und damit der CO2-Ausstoß senken. Mit einem Energieverbrauchsmessgerät aus dem Baumarkt kann jede*r checken, welche Geräte im Haushalt Stromfresser sind und sie energieeffizient ersetzen.
Weitere Tipps: den Stand-by-Modus elektronischer Geräte vermeiden oder Stoßlüften statt Fenster kippen. Und wer die Heizung nur um ein einziges Grad herunterdreht, spart sechs Prozent der Heizenergie ein.
Wer wissen möchte, wie viel CO2 er oder sie als Mieter*in verursacht, findet das zum Beispiel auf der Erdgas-Rechnung oder der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Vermieter*innen aufgepasst!
Wir haben da etwas für Sie: unsere Förderprogramme aus dem Energie- und Umweltprogramm 2024. Damit ermöglichen wir ganzheitliche, ökologische und energieeffiziente Konzepte. Dazu gehören unter anderem der Pumpenaustausch gegen eine elektronisch geregelte Heizungsumwälzpumpe; der Einbau von Energiespeichern, die zu einer neuen oder bestehenden PV-Anlage angeschafft werden; Kosten-Beteiligung an einer professionellen Energieberatung oder der Anschluss ans Fernwärmenetz. Bei Fragen steht unser Serviceteam allen Vermieter*innen gerne zur Verfügung.
Mehr Infos: tws.de/foerderprogramme
CO2-Rechner mit Kostenaufteilung: tws.de/CO2-Rechner
Das Aus der Energiepreisbremsen
Jetzt günstige TWS-Alternativen checken
Die Strom- und Gaspreisbremsen der Bundesregierung sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Sie sind zum Glück nicht mehr notwendig, weil sich die Preise größtenteils positiv entwickelt haben. Viele Tarife sind mittlerweile wieder günstiger – aber nicht alle! Höchste Zeit für jede*n, die eigenen Kosten für Strom und Gas zu checken – und sich über die preiswerten Alternativen der TWS zu informieren.