Ablesung von Strom, Gas und Wasser

Warum der Ablesedienstleister klingelt

vom 17. Sep 2021
Autor: Stefan Blank
Fotos: Don Ailinger
© Don Ailinger
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Als Verteilnetz- und damit grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir von der TWS Netz verpflichtet, alle unsere Zähler unabhängig von den Sparten Strom, Gas, Wasser oder Wärme abzulesen und alle Ablesungen sofort nach der systemseitigen Erfassung elektronisch an den jeweiligen Lieferanten zu übermitteln – mindestens jedoch einmal im Jahr zum jeweiligen Turnuszeitpunkt. Auch bei einem Auszug oder einem Lieferantenwechsel erfassen wir den Stand und senden diesen umgehend an den alten und neuen Lieferanten. Das ist gut so, denn bei einer Schätzung des Verbrauchs könnte diese zum Nachteil der Verbraucher*innen ausfallen. Das möchten wir von der TWS natürlich vermeiden. Bei der Ablesung spielt es übrigens keine Rolle, wer der eigentliche Strom- oder Gaslieferant ist.

Wenn der Ablesedienst im Auftrag der TWS an der Haustür klingelt, dann ist das ein ganz normaler Vorgang. „Da wir für den Einbau, den Betrieb und auch die Wartung der jeweiligen Zähler zuständig sind, hat uns der Gesetzgeber die Aufgabe der Ablesung übertragen – unabhängig vom gewählten Energielieferanten und von dessen Abrechnungszeitraum“, erklärt Marc Schmidt, Teamleiter Netzwirtschaft Technik bei der TWS. „Wir übermitteln alle Stände sofort nach deren Erfassung automatisiert und elektronisch an den jeweiligen Lieferanten. Dieser rechnet dann individuell mit seinen Kund*innen ab.“ Das heißt, dass es keine Rolle spielt, bei welchem Lieferanten Verbraucher*innen ihren Strom oder das Gas beziehen. „Allein in unserem Netzgebiet gibt es 344 Strom- und mehr als 300 Gaslieferanten – aber nur einen Ablesedienst von der TWS.“ Um den Aufwand für alle Beteiligten gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, haben wir unser gesamtes Netzgebiet in Ablesetouren unterteilt. So sind die Zähler in den um Ravensburg/Weingarten liegenden Gemeinden in den ersten Wochen jeden Jahres zur Ablesung fällig, alle Zähler im Stadtgebiet je nach Straße in einem zugeordneten Zeitraum. Alle zwei Wochen lesen wir über das Jahr verteilt von rund 2.500 bis 3.500 Zählern die Stände ab. Es gibt also einiges zu tun.

Falls die Stände nicht abgelesen werden können, und von den Verbraucher*innen nichts gemeldet wird, dann muss der Verbrauch geschätzt werden. „Wenn wir keinen abgelesenen Wert innerhalb unseres Turnuszeitraumes erhalten, sind wir zur Erstellung unserer Netznutzungsrechnung an den Lieferanten gezwungen, den Zählerstand rechnerisch aufgrund der Vorjahre zu ermitteln und zu schätzen. Dies führt zu einer ungenauen oder falschen Netzabrechnung. Falls der Lieferant denselben Stand verwendet, führt das zu einer fehlerhaften Kundenrechnung“, so Schmidt, „das wollen wir natürlich nicht.“

Unser Tipp

Da sich immer wieder Betrüger*innen als falsche Stadtwerkemitarbeiter*innen ausgeben, sollte man ihn oder sie nicht gleich hereinbitten, sondern sich unbedingt erst den Ausweis der TWS zeigen lassen. Das Ablesen selbst geht ganz schnell und Sie als Verbraucher*innen sparen so Zeit und Geld.

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